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PIVA – Privates Institut für Vorsorge- und Anlagekonzepte GmbH ®

Informationen und Erstinformation

 

Post- und Besucheranschrift::
Rheinstr. 38a
68647 Biblis Wattenheim

Telefon: 06245 94592-00
E-Mail: anfrage@piva.de

Geschäftsführer:
Christian Wagner und Andreas Fellhauer

Handelsregister: 
Amtsgericht Darmstadt 
HRB 25303

Ust-IdNr.:
DE 214 96 9195


Immobilienmakler gemäß §34c GewO

Erlaubnis- u. Aufsichtbehörde gemäß § 34c GewO: 
Kreis Bergstraße 
Der Kreisausschuss 
Gräffstraße 5 
64646 Heppenheim 
www.kreis-bergstrasse.de

 

Berufsrechtliche Regelungen:
Gewerbeordnung (§ 34c)
Makler- und Bauträger-Verordnung (§16 MABV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.


Versicherungsmakler gemäß §§ 34d Abs. 1 GewO i.V.m §§ 59 – 67 VVG

Erlaubnis u. Registrierungsbehörde gemäß § 34d Abs. 1 GewO 
IHK Wiesbaden
Wilhelmstr. 24-26 
65183 Wiesbaden 
www.wiesbaden.ihk.de

Registernummer: 
D-ZSCZ-ZXI9I-28
www.vermittlerregister.info

Beteiligungen: 
Die PIVA GmbH besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% am Kapital oder den Stimmrechten eines Versicherers. Es besitzt auch kein Versicherer bzw. deren Muttergesellschaft direkt oder indirekt Beteiligungen von über 10% am Kapital oder den Stimmrechten der PIVA GmbH.

Beratungsleistung:
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bietet der Vermittler eine Beratung an.

Vergütung:
Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhält der Vermittler eine Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhält der Vermittler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auch andere Zuwendungen. Der Vermittler vermittelt Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach.
Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.

 

Beschwerdestellen: 
Versicherungsombudsmann e. V. 
Postfach 08 06 32 
10006 Berlin 
www.versicherungsombudsmann.de
Telefon: 01804-224424*
Telefax: 01804-224425*
(* 24 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchsten 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen)

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung 
Postfach 06 02 22 
10052 Berlin 
www.pkv-ombudsmann.de

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) 
Graurheindorfer Straße 108 
53117 Bonn 
www.bafin.de
Telefon: 01804-550444*
Telefax: 030-20458931
(* 6 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchsten 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen)

Berufsrechtliche Regelungen:
Gewerbeordnung ( § 34d Abs 1)
Versicherungsvertragsgesetz (§§ 59 – 67)
Versicherungsvermittler-Verordnung

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.


Finanzanlagenvermittler gemäß §34f Abs. 1 Satz 1 GewO

Erlaubnis- u. Registrierungsbehörde gemäß § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO 
IHK Wiesbaden
Wilhelmstr. 24-26 
65183 Wiesbaden 
www.wiesbaden.ihk.de

Registernummer
D-F-115-99LE-57
www.vermittlerregister.info

 

Berufsrechtliche Regelungen:
Gewerbeordnung ( § 34f Abs 1)
Finanzanlagenvermittler-Verordnung

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.


Immobiliendarlehensvermittler gemäß §34i GewO

Erlaubnisbehörde gemäß § 34i Abs. 1 Satz 1GewO 
Kreis Bergstraße
Der Kreisausschuss
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim
www.kreis-bergstrasse.de

Registrierungsbehörde:
IHK Wiesbaden
Wilhelmstr. 24-26 
65183 Wiesbaden 
info@wiesbaden.ihk.de

Registernummer
D-W-115-X62Y-39
www.vermittlerregister.info

 

Berufsrechtliche Regelungen:
Gewerbeordnung (§ 34i)
Immobiliardarlehensvermittler-Verordnung (ImmVermV)
Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 355, 461 ff, 655a)
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Artikel 247, §§ 1, 13 u 18)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.


Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und §§ 34d - 34i GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. 
Breite Straße 29 
10178 Berlin 
Telefon: 0180-6005850
(Kosten aus dem Festnetz: 0,20 EUR je Anruf – aus dem Mobilnetz max. 0,60 EUR je Anruf)
Telefax: 030 - 20308-1000 
E-Mail: vr@dihk.de
www.vermittlerregister.info


Konzeption, Gestaltung und Programmierung

feedback werbeagentur GmbH
Bad Nauheimer Str. 11
64289 Darmstadt
Telefon: +49 6151 3604-200
Telefax: +49 6151 3604-222
E-Mail: feedback@manok.de
www.feedback-werbeagentur.de

Verantwortlich für die Inhalte i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:

Christian Wagner und Andreas Fellhauer
Rheinstr. 38a
68647 Biblis Wattenheim
Telefon: 06245 94592-00
E-Mail: anfrage@piva.de


Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten


Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Die Achtung der Menschenrechte
  • Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.

Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.